HBF erteilt Lizenzen für die 1. und 2. Bundesliga zur Saison 2024/25 – Flames dabei
Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen (HBF) hat die Entscheidungen zur Erteilung der Lizenzen für die 1. und 2. Bundesliga bekanntgegeben. Alle Clubs der 1. und 2. Handball Bundesliga Frauen, die einen Antrag auf Erteilung der Lizenz gestellt hatten, sowie die potenziellen Aufsteiger aus der 3. Liga erhalten eine Spielberechtigung für die Saison 2024/25.
Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen, bestehend aus Martin Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Axel Pick, diplomierter Kaufmann, Rechtsanwalt und amerikanischer Wirtschaftsprüfer sowie HBF-Geschäftsführer Christoph Wendt, konnte allen Antragstellern der 1. und 2. Bundesliga eine Lizenz für die Spielzeit 2024/25 – teilweise unter Auflagen – erteilen. Der sportlich bereits abgestiegene Zweitligist HCD Gröbenzell hatte als einziger Verein auf einen Lizenzantrag für die Saison 2024/25 verzichtet.
Dem Zweitligameister FRISCH AUF Göppingen wurde eine Lizenz für die 1. Handball Bundesliga Frauen erteilt, somit steht Göppingen als Aufsteiger fest. Die fünf Mannschaften in der 1. Bundesliga, die noch um den Abstieg spielen (BSV Sachsen Zwickau, SV Union Halle-Neustadt, Sport-Union Neckarsulm, HSV Solingen-Gräfrath 76, HSG Bad Wildungen Vipers), erhalten neben der Erstliga-Lizenz auch eine Lizenz für die 2. Handball Bundesliga Frauen.
Die potenziellen Aufsteiger der 3. Ligen des Deutschen Handballbundes (DHB) haben ebenfalls eine Lizenz für das Bundesliga-Unterhaus erhalten. Die zwei Bestplatzierten der momentan laufenden Aufstiegsrunde, bestehend aus dem Bergischen HC, der TSG 1846 Mainz-Bretzenheim, dem Rostocker HC, der SG Schozach-Bottwartal und dem SV Grün-Weiß Schwerin, steigen direkt in die 2. Bundesliga auf. Der Drittplatzierte der Aufstiegsrunde absolviert Relegationsspiele gegen den Zwölftplatzierten der 2. Bundesliga.
Der Lizenzierungsausschuss prüft im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs finanzielle, rechtliche und personelle Kriterien sowie Kriterien in Bezug auf die Spielstätten. Im Zusammenhang mit der Prüfung hat der Lizenzierungsausschuss einigen Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung Auflagen erteilt.